Hersteller von Medizinprodukten müssen eine technische Dokumentation führen, mit der die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen werden kann. In der MDR/IVDR werden die dazu erforderlichen Elemente in den Anhängen II und III aufgeführt:
- Produktbeschreibung und Spezifikation einschl. Varianten und Zubehör
- Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
- Informationen zu Auslegung und Herstellung
- Daten zum Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (aus Anhang I)
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Nutzen-Risiko-Analyse und Risikomanagement
- Verifizierung und Validierung des Produkts
- Klinische und vorklinische Daten:
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- ggf. zusätzliche Informationen unter anderem bzgl.
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- Bestandteile: Arzneimittel, menschl./tierische Gewebe oder Zellen, andere Stoffe
- Sterilität / mikrobiologischer Zustand
- Messfunktion - Nachweis der Genauigkeit
Sowie nach dem Inverkehrbringen (Anhang III):
- Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen
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Sicherheitsbericht und Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung bzw. Anpassung der Technischen Dokumentation Ihrer Produkte an die entsprechenden Anforderungen!